Agio wird das Aufgeld bzw. der Aufschlag bei Wertpapieren genannt. Dieses Aufgeld wird bei der Neuausgabe von Wertpapieren erhoben und überschreitet deren Ausgabepreis den Nennbetrag. Man kann auch sagen es handelt sich dabei um den Betrag, durch den der Börsenkurs den inneren Wert einer Anlage übersteigt. Beim Kauf von zahlreichen Fonds wird ein Ausgabeaufschlag erhoben, dass die Anleger bezahlen müssen. Dieser Ausgabeaufschlag wird ebenfalls Agio genannt. Das Agio wird in der Regel in Prozent angegeben. Der Käufer erwirbt durch das Aufgeld ein entsprechendes Recht, wie Bezugsrecht oder Option, wenn er bereit ist, das Agio bzw. Aufgeld zu bezahlen. Der Nennwert einer Aktie ist der Nominalwert und der Ausgabekurs, der Emissionskurs. Die Differenz, die dazwischen liegt, ist das Aufgeld. Wenn zum Beispiel eine Aktie mit einem Nennwert von 5 Euro neu ausgegeben wird und der Ausgabekurs auf 20 Euro festgelegt wird, muss die Differenz von 15 Euro, beim Kauf jeder einzelnen Aktie, als Agio bezahlt werden. Das Agio wird dann als Kapitalrücklage verbucht. Alle Beträge die bei der Emission von Anteilen, inkl. der Bezugsanteile, den Nennwert übersteigen, müssen laut § 272 (2) HGB, als Kapitalrücklagen ausgewiesen werden. Kapitalgesellschaften müssen die Kapitalrücklagen, die neben dem Agio noch weitere, von außen zugeführte, Beträge beinhaltet in der Bilanz auf der Passivseite, als Eigenkapital ausweisen

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